PRIVATE FINANZ- UND VERMÖGENSPLANUNG

Im Mittelpunkt der Vermögensgestaltungsberatung steht in der Regel die Versorgung im Alter. Aufgrund der oftmals langjährigen Beziehung zu unseren Mandanten kennen wir ihre finanzielle Situation meist genau und sehen uns daher in der Lage, eine individuelle Vermögensberatung durchzuführen.

Das Berufsrecht der Steuerberater erlaubt im Übrigen keine Bezahlung auf Erfolgsbasis. Dadurch wird gewährleistet, dass wir als Vermögensberater eine unabhängige Beratungsleistung erbringen. Dabei stehen die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation unserer Mandanten im Mittelpunkt, und die Beratung ist nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen. 

Die Beratungsleistung kann sich beispielsweise aus den folgenden Punkten zusammensetzen:  

  1. Analyse der Ist-Situation und Bewertung. Die derzeitigen finanziellen Verhältnisse und Lebensumstände des Mandanten werden analysiert sowie die Risikoeinstellung und die Zielvorstellungen ermittelt. Auf der Basis dieser Daten werden etwaige Versorgungslücken aufgezeigt. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der finanziellen und steuerlichen Situation des Mandanten geprüft, inwieweit die Ziele mit den vorhandenen Mitteln verwirklicht werden können.
  2. Entwicklung verschiedener Strategien. Es werden verschiedene Strategien der Vermögensplanung entwickelt. Die einzelnen Strategien werden unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, wie z.B. Unternehmensverkauf, Ehescheidung oder unter erbschaftssteuerlichen Gesichtpunkten, durchgespielt.
  3. Entscheidung des Mandanten für eine Strategie
  4. Planung der Umsetzung der Strategie Für die Umsetzung der Strategie ist ein detaillierter Zeitplan für die einzelnen Aktivitäten (Ablaufplan) aufzustellen.
  5. Sukzessive Umsetzung der Teilschritte

Die einzelnen Teilschritte, wie z.B. Unternehmensverkauf oder konkrete Auswahl der Finanzdienstleistungsprodukte, werden sukzessive umgesetzt